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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die nachfolgende Version des Fragen- und Antwortkatalogs stellt die häufigsten Fragen thematisch geordnet bereit. Die FAQs werden fortlaufend ergänzt.

1. Verfügbarkeit und Einführung

Wie können Kommunen ihr Interesse zur Nutzung der DiPlanung kommunizieren?

Per Kontaktformular auf dieser Website unter dem Reiter Anbindungswunsch mitteilen

Wie wird die DiPlanung durch die Kommune beschafft?

Mit dem Beitritt zum VDiPB stellt das Land Niedersachsen die DiPlanung für die niedersächsischen Kommunen zur Nachnutzung bereit. Die DiPlanung ist eine EfA-Lösung im Rahmen des OZG und wird von den Kommunen ausnahmsweise nicht über den Marktplatz für EfA-Leistungen, sondern direkt bei der Fachlichen Leitstelle der DiPlanung Niedersachsen, bezogen. Der Anbindungswunsch kann per Kontaktformular über diese Website mitgeteilt werden Anbindungswusch mitteilen. Für die Nachnutzung wird eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der nachnutzenden Kommune sowie eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortung gem. Art. 26 DSGVO geschlossen.

Ab wann wird DiPlanung den niedersächsischen Kommunen zur Verfügung stehen?

Eine Pilotierung des Systems in der Testumgebung erfolgt in den ersten interessierten Kommunen seit Jahresbeginn 2026. Ab voraussichtlich Juni 2026 stehen sowohl Test- als auch Produktivsystem allen Kommunen in Niedersachsen zur Verfügung.

Welche Version des DiPlanCockpit führt Niedersachsen ein?

Das Land Niedersachsen führt die PRO‑Version des DiPlanCockpit ein.

Kann die DiPlanBeteiligung für Beteiligungsverfahren auch ohne Anbindung an das DiPlanCockpit genutzt werden?

Nein, eine isolierte Anbindung an DiPlanBeteiligung ohne das DiPlanung Cockpit ist nicht vorgesehen. Das DiPlanCockpit bildet die datentechnische Grundlage für den gesamten Prozess. Damit ein Plan im Anschluss an das Verfahren im DiPlanPortal veröffentlicht werden kann, muss das DiPlanCockpit zumindest soweit Verwendung finden, dass der Plan dort eingestellt wird.

Kann eine Kommune während eines laufenden Planverfahrens auf DiPlanung umsteigen?

Prinzipiell ist dies möglich; laufende Planverfahren können in DiPlanung migriert und dort weitergeführt werden.

2. DiPlanung‑Komponenten, KI und Analysefunktionen

Welche DiPlanung‑Komponenten stehen zur Verfügung?

Die Hauptkomponenten sind das DiPlanCockpit PRO (für die interne Verfahrensführung) und DiPlanBeteiligung (für die formelle Beteiligung). Ebenfalls steht das DiPlanPortal (zur Information der Öffentlichkeit über Pläne) zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Komponenten sind auf der Website von DiPlanung zu finden.

Wie unterstützt das DiPlanCockpit den Prozess der Bauleitplanung?

Das DiPlanCockpit PRO bietet eine digitalisierte Verfahrensführung von der Einleitung bis zum Beschluss und der Veröffentlichung.

Gibt es eine Synopsen‑Funktion in DiPlanBeteiligung?

DiPlanBeteiligung stellt eine Auswertemöglichkeit für Stellungnahmen (Synopse) bereit. 

Ist eine KI‑Unterstützung zur automatischen Auswertung von Stellungnahmen geplant?

Die Implementierung einer KI-unterstützten Synopse ist für kommende Ausbaustufen des Systems vorgesehen.

Gibt es Auswertungsmöglichkeiten oder Analysen für Planverfahren im Cockpit (z. B. Anzahl der Verfahren, Flächen, Verfahrensdauer)?

Solche Auswertungen sind noch nicht möglich. Aktuell wird dafür das Tool DiPlan Reporting – ein Business Intelligence (BI) Tool auf Basis Apache Superset entwickelt, welches noch in diesem Jahr ausgerollt werden soll. Mit der Einführung von DiPlan Reporting kann die Mandanten-Administration auf Landesebene eigene Auswertungen definieren und Sachbearbeitungen in den Kommunen sie ausführen. 

3. Schnittstellen und technische Anbindung

Wie lässt sich DiPlanung mit dem Hamburger Fachverfahren BOP verknüpfen?

Das Fachverfahren BOP Hamburg (Bauleitplanung Online) wird im Jahr 2026 durch DiPlanBeteiligung abgelöst. 

Welche Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen (z. B. ProPlan, Tetraeder, NOLIS) sind vorhanden?

DiPlanung kann über Standards der XLeitstelle (XPlanverfahren, XBeteiligung, XBau) an andere Fachverfahren angebunden werden. Die Standards zur Anbindung von externen Beteiligungsverfahren und Bauleitplanung‑Fachverfahren befinden sich noch in Entwicklung und sind im XRepository dokumentiert.

Gibt es eine API, um Aufgaben an Projektmanagement‑Tools zu übertragen?

Eine API für diesen Anwendungsfall ist bisher nicht vorhanden. 

Wie kann DiPlanung an den EfA‑Dienst „Digitale Baugenehmigung“ angebunden werden?

DiPlanung kann an den EfA-Dienst über eine XBau-Schnittstelle angebunden werden. Über das Cockpit können Stellungnahmen zu Bauanträgen seitens der Fachdomäne Stadtplanung an das Baugenehmigungsfachverfahren digital über XBau Nachrichten versandt werden.

In der Ausbaustufe von DiPlanung für den Anwendungsfall von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Kontext des H2 Hochlaufs kann aus einer „DiPlanVorhaben“ Cockpit Instanz ein Vorgangsraum in dem EfA Dienst der „Digitalen Baugenehmigung“ angelegt werden. Über die Anwendung „DiPlanVorhaben“ können Bauantragsverfahren, die im Kontext von Planfeststellungsanträgen gestellt werden, im EfA-Dienst initiiert werden.

Welche Schnittstellen zu Dokumentenmanagementsystemen (z. B. d.3, nscale, CC ECM, Kolibri) existieren?

Bisher gibt es keine direkte Anbindung an Dokumentenmanagementsysteme. Eine Anbindung über eine XDomea‑Schnittstelle ist zukünftig denkbar.

Wird eine Schnittstelle zum BIL‑Portal zur Leitungsauskunft angeboten?

DiPlanung steht mit der Firma „infrest“ im Austausch, um Leitungsauskünfte bereitzustellen. Eine Anbindung an das Auskunftssystem BIL besteht derzeit nicht.

Lässt sich DiPlanung an die NOLIS‑Bauleitplanung anbinden?

Externe Systeme wie NOLIS können über standardisierte raumbezogene Dienste (WMS/WFS, OAF) sowie über XBeteiligung angeschlossen werden. 

Ist eine Einbindung von DiPlanung in die Webseite der Kommune möglich?

Es kann auf der kommunalen Webseite die öffentliche Webadresse des Verfahrens im DiPlanPortal als Link hinterlegt werden. Automatisierte Webexporte zur Darstellung von Beteiligungsinformationen (z.B. iFrame) sind bislang nicht möglich. Die Anforderung ist jedoch bekannt und zur Umsetzung geplant.

4. ELSTER-Zertifikate und mUK

Können bereits vorhandene Elster-Zertifikate genutzt werden?

Ja, sofern es sich um ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat handelt

Wie werden die Elster-Zertifikate beantragt?

Zertifikate werden über Mein Unternehmenskonto via Elster beantragt. Dort finden sich auch Empfehlungen für eine Nutzendenstruktur in Behörden.

Sind die ELSTER-Zugänge Kommunenbezogen oder sachbearbeiterbezogen?

Über die Plattform „Mein Unternehmenskonto“ wird ein Elster-Zertifikat beantragt, das personenbezogen (sachbearbeiterbezogen) ausgestellt wird. Es handelt sich dabei um ein Organisationszertifikat für den einzelnen Sachbearbeitenden. 

Muss jeder Beteiligte registriert sein und braucht ein ELSTER‑Zertifikat?

Alle juristischen Personen (Sachbearbeitung, TöB, Planungsbüros) benötigen ein ELSTER-Zertifikat. 

Reicht ein ELSTER-Zertifikat für Planungsbüros aus?

Ein Zertifikat genügt für die Arbeit mit verschiedenen Kommunen; es muss nicht pro betreuter Kommune ein eigenes Zertifikat beantragt werden. Es ist jedoch auch hier empfehlenswert, ein Zertifikat pro Mitarbeiter im Planungsbüro zu beantragen, um eine sacharbeiterbezogene Nutzung zu ermöglichen.

Muss bei einer Samtgemeinde mit mehreren Mitgliedsgemeinden für jede Gemeinde ein eigenes Konto angelegt werden?

Ja, jede nutzende Person benötigt grundsätzlich ein eigenes Konto bzw. einen eigenen ELSTER-Zugang. Mit diesem kann jedoch in mehreren Zuständigkeiten agiert werden. So kann bspw. dieselbe Person in einer Samtgemeinde oder aber einer der Mitgliedsgemeinden mit ein und demselben Zertifikat agieren. 

Wie funktioniert die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TöB) ohne ELSTER‑Zertifikat?

Derzeit müssen die TöB ein Zertifikat haben, um sich digital zu beteiligen. Sie können sich allerdings auch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen, wenn das Verfahren für die allgemeine Öffentlichkeit in Beteiligung gestellt wurde.  Dies ist so allerdings nicht vorgesehen, weil durch eine Registrierung per ELSTER-Zertifikat die Echtheit einer Organisation verifiziert wird.

Wie werden Stellungnahmen innerhalb eines TöB intern über die ELSTER-Zertifikate koordiniert (z. B. Weitergabe an Fachabteilungen)?

Innerhalb einer Organisation können die Mitarbeitenden/Abteilungen grundsätzlich alle einen Zugang haben und aus ihrer individuellen Expertise Stellungnahme-Entwürfe verfassen. Hierfür gibt es 2 Optionen: Wenn der TöB sein übergeordnetes ELSTER-Organisationzertifikat nutzt, können die Stellungnahme-Entwürfe an einer zentralen Stelle freigegeben, koordiniert, gesichtet, geprüft und dann nach Klärung beim Verfahrensträger eingereicht werden. Alternativ kann der TöB über das Finanzamt Neubrandenburg für die verschiedenen Fachabteilungen Ordnungskriterien beantragen. Diese fungieren als fiktive Steuernummern und ermöglichen den Fachabteilungen eigene ELSTER-Organisationszertifikate zu beantragen und damit direkt zur Stellungnahme durch Kommunen beteiligt zu werden. Weitere Informationen zu den Ordnungskriterien finden Sie hier oder auf dieser Website unter Startinformationen unter dem Punkt 5: Nutzung DiPlanung zum Download. 

Werden die Finanzämter hinsichtlich der Vergabe/Bearbeitung von Mitarbeiter- und TöB-bezogenen Elsterzertifikaten überhaupt in der Lage sein, zeitnah die Aktivierungen vorzunehmen, bzw. werden diese bereits in den Prozess eingebunden?

Die Finanzämter sind hier nicht involviert. Der Ausstellungsprozess der mUK-Zertifikate läuft durch mUK automatisiert, weitere Informationen finden Sie auf der mUK-Website. 

5. Zugriffsrechte und Benutzerverwaltung

Können externen Planungsbüros Lese- und Schreibrechte eingeräumt werden?

Ja. Externe Planungsbüros können im Auftrag einer Kommune Zugriff auf das DiPlanCockpit und DiPlanBeteiligung erhalten. Sie können dadurch Verfahren für die Kommunen vollständig durchführen. Im DiPlanCockpit können Planungsbüros durch die Sachbearbeitenden zu einzelnen Verfahren hinzugefügt werden. Dabei können die Berechtigungen bestimmt werden. Eine Videoanleitung für die Freigabe von Verfahren für externe Planungsbüros finden Sie im Bereich Schulungsvideos.

Erhalten Nutzer automatische Benachrichtigungen durch DiPlanung?

Nein, zurzeit werden keine automatischen Benachrichtigungen versendet. Dies betrifft Änderungen am Verfahren, Hinweise zu Terminen oder zu erledigenden Aufgaben, sowie sonstige Benachrichtigungsgründe.

Lassen sich Gremien (z. B. Rat, Verwaltungsausschuss) über DiPlanung einbinden?

Nein. Eine Schnittstelle vom DiPlanCockpit zu Ratsinformationssystemen ist aber vorgesehen. 

Wie werden Zugriffsrechte für kommunale Wärmeplanung geregelt?

DiPlanung (aktuell DiPlanBeteiligung) wird in Hamburg für die kommunale Wärmeplanung pilotiert. Eine Übertragung auf Niedersachsen ist denkbar; Zugriffsrechte müssen jedoch noch definiert werden.

Können Vertreterzugriffe für Verfahren eingerichtet werden?

Ja, das ist möglich. Hierfür können KollegInnen, die ebenfalls in der Rolle Fachplanung-Sachbearbeitung agieren, einfach die entsprechenden Verfahren abonnieren. Sollten die KollegInnen, die für die Vertretung zu berechtigen sind, bislang noch nicht als Fachplanung-Sachbearbeitung berechtigt sein, kann diese Berechtigung durch den Rollen-Administrator Ihrer Kommune jederzeit erfolgen.

6. Planformate, Metadaten und INSPIRE

Welches Format muss ein Planwerk haben, um in DiPlanung angezeigt zu werden?

Planwerke müssen im Standard XPlanGML vorliegen.

Welche Versionen müssen die XPlanung-Daten aufweisen, um in DiPlanung geladen zu werden?

Es ist die Version 6 notwendig. Sollten in der Kommune Planwerke nicht in Version 6 der XPlanung vorliegen, ist eine Unterstützung bei der Transformation durch die XLeitstelle möglich. 

Unterstützt DiPlanung die INSPIRE‑konforme Erfassung und Publikation von Metadaten?

Die in DiPlanCockpit integrierte xPlanBox stellt INSPIRE‑konforme Darstellung‑ und Downloaddienste im INSPIRE PLU Datenmodell bereit. Eine automatische Transformation von XPlanGML Daten in das INSPIRE PLU Zielmodell ist bislang jedoch nicht in dem DiPlanCockpit implementiert. Die Bereitstellung einer entsprechenden Funktionalität ist jedoch im Jahr 2026 vorgesehen. Dies gilt auch für die Beschreibung von INSPIRE konformen PLU-Datensätzen mit Metadaten.

Entfällt durch die Nutzung des Portals die separate Metadatenmeldung an das LGLN/ die GDI?

Technisch ist das mit DiPlanung möglich. Ob und in welcher Form die Metadatenmeldung an die GDI in Niedersachsen für Kommunen mit DiPlanung automatisiert werden kann, ist aktuell landesintern in technischer Klärung. Es wird davon ausgegangen, dass dies voraussichtlich bis Ende des Jahres möglich sein wird.

Wie können ältere Pläne (Planzeichnung als PDF, Geltungsbereich als Shape) eingebunden werden?

Für den Freistaat Bayern hat die XLeitstelle Tools zur Transformation von Shape‑Dateien eines Geltungsbereichs in das Datenmodell „XPlanverfahren“ (vergl.: https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:xleitstelle:standard:xplanverfahren)  entwickelt. Für die Abbildung der Geltungsbereiche von Planwerken als Shape Dateien hat der Freistaat Bayern zentrale Vorgaben entwickelt, auf deren Grundlage in den letzten Jahren zahlreiche Planwerke in BY im Shape Format erfasst wurden. Über die entwickelte Anwendung können diese Shape Dateien, in das Datenmodell „XPlanverfahren“ transformiert werden und über einen (Massen-) Import in das DiPlanCockpit importiert werden.

Wo können textliche Festsetzungen eingesehen werden?

Textliche Festsetzungen sollten Teil der XPlanGML‑Datei sein und können über den Kartenclient über eine „GetFeatureInfo“ (GFI) eines WMS-Dienstes abgefragt werden.

Ist es zwingend erforderlich, das XPlanung‑Format anzuwenden?

Ja. Es gibt seit Jahresende 2025 eine Open‑Source‑Erfassungskomponente (QGIS‑Erweiterung), mit der Gebietskörperschaften XPlanGML‑Dateien erzeugen können. Die Vorstellung dieser und Einführung für alle nachnutzenden Länder steht noch aus. Eine Online‑Digitalisierungsfunktion zur Abgrenzung eines Geltungsbereichs auf Basis geschützter ALKIS Dienste ist bereits funktionsfähig umgesetzt. Über das DiPlanCockpit können die generierte XPlanGML Datei als OGC-konforme Webdienste (WMS / WFS) veröffentlicht werden.

Inwiefern kann DiPlanung auch genutzt werden, wenn eine Kommune die Baupläne noch nicht im XPlanung-Standard umsetzt? Welche Einschränkungen sind zu erwarten?

Eine Kommune kann auch ohne vorliegende B-Pläne im XStandard mit DiPlanung arbeiten. Im Cockpit kann initial ein Umring gezeichnet werden, der direkt in eine XPlanGML transformiert wird. Durch den Punktfang ist es möglich, diesen Flurstücksscharf anzulegen und jederzeit anzupassen. Auf dieser Grundlage können auch alle weiteren Arbeitsschritte des Cockpit Pro durchlaufen werden. Auch ist mit dem Umring eine TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung möglich. Hier würde nur der Umring anstelle einer vollvektoriellen Planzeichnung in die Beteiligungskomponente übertragen. Dort ließe sich das Planwerk als WMS einbinden oder wieder als PDF anhängen. Letzteres bildet jedoch nicht die Zielstellung und Vision der Lösung DiPlanung ab, ist jedoch technisch möglich.

7. Verfahrensführung und Funktionen

Wie werden Aufgaben und Termine innerhalb des Cockpits verwaltet?

Für jeden Verfahrensteilschritt gibt es vordefinierte Aufgaben. Außerdem können durch die Kommunen auch manuell Einzelaufgaben ergänzt werden, wenn das Verfahren von der Standardkonfiguration abweicht. Im Zeitverlauf werden pro Verfahrensphase definierte Termine der Verfahrensteilschritte abgebildet und entsprechend mit einem Status markiert, der unter anderem im Aufgabenbereich gesetzt werden kann. Die Zeitplanung kann manuell durch Kommunen angepasst werden, wenn die Standard-Konfiguration des Verfahrens im speziellen Fall nicht zutrifft. Die Gesamtzeitplanung wird automatisiert angepasst, wenn einzelne Termine verschoben werden.

Kann ich die digitale Verfahrensakte für die genehmigende Behörde zusammenstellen und exportieren?

Ja. Es können Ordner angelegt, Dokumente zugewiesen und exportiert werden.

Gibt es eine Möglichkeit, die Hintergrundkarte im Kartenclient zu ändern?

Prinzipiell ja, jedoch nur auf Ebene eines nachnutzenden Landes. Die Konfiguration / Nutzung individueller Hintergrundkarten durch einzelne Kommunen stellt noch eine Herausforderung dar, die über eine neu zu definierende Rolle im Cockpit im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt werden soll.

Können Verfahren individuell durch Ergänzungen von Verfahrensschritten oder Zeitpunkten angepasst werden?

Ja. es können Aufgaben erweitert werden und auch weitere Zeiträume im Zeitstrang hinterlegt werden. Nähere Informationen können Sie der Nutzungsanleitung für DiPlanung auf der Website entnehmen.

Für wen ist der Zeitplan/die Zeitschiene sichtbar bzw. kann ich die Sichtbarkeit einschränken, so dass ich den Zeitplan z. B. um ganz individuell und nur mich betreffende Punkte erweitern kann?

Nein, das ist nicht möglich. Der Zeitplan ist immer für die gesamte Nutzendengruppe sichtbar, die auch Zugang zum Verfahren hat (bspw. KollegInnen oder externe Planungsbüros, für die das Verfahren freigegen wurde).

Ist es korrekt, dass in DiPlanung zwei gleichzeitig stattfindende Bebauungspläne unter „Parallelverfahren“ geführt werden können?

Im Parallelverfahren werden gem. § 8 Abs. 3 BauGB sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan parallel aufgestellt. Deshalb werden im DiPlanung Cockpit zwei gleichzeitig stattfindende Bebauungspläne im Sinne des Baugesetzbuches nicht als „Parallelverfahren“ bezeichnet. DiPlanung bietet die Möglichkeit ein Parallelverfahren anzulegen, also den Bebauungsplan parallel zur Änderung des FNP aufzustellen.

Können Verfahrensschritte umbenannt und Standarddokumente angepasst werden?

Ja. Verfahrensschritte können grundsätzlich umbenannt und Mustervorlagen angepasst werden, jedoch bislang nur zentral auf Landesebene für alle Kommunen, nicht individuell durch jede Kommune für sich selbst. Dazu muss die fachliche Leitstelle die Verfahrenskonfiguration anpassen. Einzelne Aufgaben im Verfahrensablauf können durch jede Kommune individualisiert hinzugefügt werden. Für 2027 ist die technische Umsetzung einer neuen Rolle vorgesehen, die diese Anpassungen auch auf kommunaler Ebene individuell ermöglicht.

Kann der Zeitplan für ein Verfahren mit Zeitsträngen von Parallelverfahren verknüpft werden?

Termine in einem Zeitstrahl können für jedes Verfahren individuell angepasst werden. Ein verknüpftes Parallelverfahren wird im Cockpit in einem getrennten Zeitstrang dargestellt. Der Standard-Zeitplan wird zentral durch die Verfahrenskonfiguration über die fachliche Leitstelle Niedersachsen zentral konfiguriert.

Die Software ProPlanung bietet eine Textverarbeitung integriert in MS Word an. Zentraler Bestandteil ist die Erstellung und Nutzung von Textbausteinen und Mustervorlagen, die automatisch mit Daten aus den Verfahren ausgefüllt werden....

Gibt es diese Funktionen bzw. kann DiPlanung in diese Richtung noch erweitert werden?

In DiPlanBeteiligung können je Kommune eigene Blaupausen und Textbausteine angelegt werden. Im DiPlanCockpit PRO können aktuell nur zentral auf Landesebene Mustervorlagen mit Textbausteinen generiert werden, die zum Beispiel in Word oder OpenOffice bearbeitet werden können. In diesen werden die zuvor im Verfahrensverlauf eingegebenen Daten automatisch vorausgefüllt. Über eine Erweiterung der aktuellen Rollenberechtigungen wird dies voraussichtlich auch 2027 auf kommunaler Ebene möglich sein.

8. Datenmigration und bestehende Software

Wie können laufende oder bereits bestehende Verfahren oder Planungsdaten aus anderen Systemen nach DiPlanung migriert werden?

Eine Anbindung über die Standards XPlanverfahren (vergl.: https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:xleitstelle:standard:xplanverfahren) und XBeteiligung (vergl.: https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:xleitstelle:standard:xbeteiligung) ist grundsätzlich möglich. Aus dem Cockpit könnte über das Versenden einer XBeteiligungs Nachricht an „Tetraeder“ ein Beteiligungsverfahren auf der „Tetraeder“ Plattform initialisiert werden. Stellungnahmen, die über „Tetraeder“ abgegeben werden, können über XBeteiligung an das DiPlanCockpit weitergeleitet werden.; Die Anwendung „ProPlan“ könnte über den Standard „XPlanverfahren“ angebunden werden. Die Anbindung der entsprechenden Systeme kann über Nachrichtentransportprotokolle XTA/OSCI und FitConnect realisiert werden.

Gibt es Vorgaben für Dateiformate, die über DiPlanung gemeinsam bearbeitet werden können?

Aktuell werden die Mustervorlagen im Word und OpenOffice-Format angeboten. Gleiche Formate können auch hochgeladen und im Anschluss gemeinsam bearbeitet werden.

Können Ämterbeteiligungen aus bestehenden Systemen in DiPlanung übernommen werden?

Der spezielle Anwendungsfall der Beteiligung der Fachdomäne „Stadtplanung“ im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren kann über XBau 0300ff. realisiert werden. Das Cockpit stellt eine entsprechende XBau Schnittstelle bereit. Sonstige Stellungnahmen können über den Standard „XBeteiligung“ in das DiPlanCockpit einem Planverfahren zugeordnet werden.

9. Dokumentenmanagement und Dateiformate

Ist eine Bearbeitung von Dokumenten im Originalprogramm (Word, CAD) über das Cockpit möglich?

Eine direkte Bearbeitung von CAD-Dateien im DiPlanCockpit ist nicht möglich. Unter Nutzung einer spezifischen XPlanung konformen Erweiterung einer CAD / GIS Applikation können XPlanGML Dateien generiert werden. Seitens der XLeitstelle ist seit Ende 2025 eine erste Version eine QGIS-Erweiterung zur Generierung von XPlanung konformen Daten unter einer OpenSource Lizenz bereitgestellt. Eine Bearbeitung von Word oder OpenOffice Dateien ist hingegen möglich und Änderungen werden beim Speichern direkt ins Cockpit als neue Dokumentenversion übernommen.

Werden Dateiformate für Begleitdokumente beschränkt?

Cockpit: Vertragsdaten werden immer als PDF-Dokument hochgeladen, während andere Dokumente in den Formaten PDF, *.docx und *.odt hochgeladen werden können. Bei der Verwendung von Mustervorlagen wird *.docx oder *.odt angeboten.

Wie werden die Daten aus der Cloud in die hausinterne E‑Akte überführt?

Die Daten können aus der DiPlanung‑Dokumentenbibliothek exportiert werden. So können alle Unterlagen manuell in die kommunale E‑Akte importiert werden.

Können Dateiversionen verwaltet werden?

Ja. Eine Videoanleitung hierzu finden Sie im Bereich Schulungsvideos.

10. Beteiligungsverfahren (Bürger & TÖB)

Wie werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt? Müssen sie sich über BundID oder Personalausweis identifizieren?

Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauleitplanung und Raumordnung auch mit einer E‑Mail‑Adresse beteiligen. Eine BundID ist nicht notwendig.

Können weitere externe Gutachter (z. B. Umwelt, Immissionsschutz) in die Beteiligung einbezogen werden?

Ja, wenn sie registriert sind und ein Zertifikat haben.

Ist DiPlanung auch für informelle Beteiligungen nutzbar?

DiPlanBeteiligung kann auch für informelle Verfahren genutzt werden.

Kann die Beteiligungszeit bei gewährter Fristverlängerung für einen TöB individuell eingestellt werden?

Wenn die Frist verlängert wird, gilt das für alle eingeladenen TöB.

Gibt es eine Schnittstelle zwischen DiPlanung und anderen Beteiligungsplattformen (z.B. BIL)?

Derzeit sind dazu keine Planungen bekannt. Technisch nach Ersteinschätzung jedoch potenziell möglich.

Es wurde in DiPlanBeteiligung die Möglichkeit gezeigt, Plandokumente als Word einzustellen, damit TöB gezielt Stellung nehmen können. Kann diese Möglichkeit mit Word-Dokumenten auf TöB beschränkt werden oder gilt das dann auch für...

die Öffentlichkeitsbeteiligung?

Generell gilt das dann auch für die Öffentlichkeit. Es können aber auch ganze Kategorien mit den zugehörigen Dokumenten auf TöB (Gruppen) begrenzt werden.

Wie können Stellungnahmen in der Karte in der Abwägungstabelle behandelt werden?

Wenn in der Karte eine Einzeichnung gemacht wird, ist diese in der Stellungnahme enthalten und kann angesehen werden. Im Export der Abwägungstabelle ist ein Kartenteil und die zugehörige Einzeichnung sichtbar.

Kann die Art der Stellungnahme (Text, Kartenbezug) konfiguriert werden?

Im Beitragsformular gibt es die Möglichkeit, den Text einzufügen, eine Einzeichnung zu machen und Anhänge hinzuzufügen. Konfigurieren lassen sich derzeit kleine Teile der Beitragsformulars wie die Funktion, ob ein Bürger um Rückmeldung bitten kann.

Können Stellungnahmen, die außerhalb der Plattform (E‑Mail, Post, mündlich) eingehen, nachträglich eingefügt werden?

Ja, sie können manuell in DiPlanung nachgetragen und den entsprechenden Verfahrensschritten zugeordnet werden.

Kann man getrennte Abwägungstabellen für TöB und Öffentlichkeit erstellen?

Die Abwägungstabelle in Bauleitplanung lässt sich nach diversen Kriterien (so auch nach Öffentlichkeit und Institutionen) filtern und kann so gefiltert exportiert werden.
Für Raumordnung/ Planfeststellung ist das noch nicht umgesetzt, aber geplant.

Unterstützt die Abwägungstabelle Sachargumente?

Bei Raumordnung und Planfeststellung werden die Stellungnahmen grundsätzlich in Einzelargumente zerlegt. Die Einzelargumente können gesondert erwidert werden und unter den Mitarbeitenden jeweils zur Erstellung einer Erwiderung oder deren Prüfung zugewiesen werden. Bei der Bauleitplanung können derzeit entweder innerhalb einer Stellungnahme die einzelnen Argumente direkt erwidert werden, um diese im Export gegenüberliegend darzustellen, oder es kann alternativ eine Stellungnahme kopiert werden. In der Ursprungsstellungnahme und deren Kopien bleiben dann jeweils nur einzelne Argumente erhalten, die gesondert abgewogen werden können.

Wie kann man Stellungnahmen aufteilen, wenn sie mehrere Themen betreffen?

Bei Raumordnung und Planfeststellung basiert die Auswertung auf der grundsätzlichen Aufteilung in Einzelargumente, die dann von den Personen mit der entsprechenden Expertise erwidert und aus unterschiedlichen Perspektiven (fachtechnisch, juristisch, Lektorat) geprüft werden. Bei Bauleitplanung können Einzelargumente innerhalb einer Stellungnahme gesondert abgewogen werden.

Können Ergebnismitteilungen des Beteiligungsverfahrens automatisch an die TöB versandt werden?

Bei Bauleitplanung können aus dem System heraus per Klick Schlussmitteilungen versendet werden.

Muss jede Kommune ein Konto anlegen, um Beteiligungsverfahren durchführen zu können?

Ja, für die Durchführung von Beteiligungsverfahren wird der Zugang über ein ELSTER-Formular benötigt.

Wie können Verteilerlisten für TöB verwaltet werden?

Filter können durch die Kommune vorkonfiguriert werden, sodass individuelle Verteilerlisten pro Verfahren erstellt werden können.

Wie werden private Einwendungen bei der Veröffentlichung anonymisiert?

DiPlanung besitzt eine Funktion zur Schwärzung personenbezogener Daten, damit private Einwendungen anonym veröffentlicht werden können.

Besteht an anderer Stelle die Möglichkeit, den Klarnamen anzeigen zu lassen?

Im System können die Fachplanenden die Namen sehen. Im Export kann entschieden werden, ob dieser mit oder ohne Namen erfolgen soll.

Müssen ehrenamtlich Tätige (z.B. Gemeindebrandmeister) Nutzer von DiPlanung sein, um beteiligt zu werden?

Sofern sie zur allgemeinen Öffentlichkeit gehören, können sie bei Raumordnungsverfahren und Bauleitplanungsverfahren ohne Registrierung beteiligt werden. Bei Planfeststellung müssen alle registriert sein (ein ELSTER-Zertifikat haben).

Können Einwender nach Abschluss des Verfahrens automatisiert informiert werden?

Es können alle Einreichenden über die Funktion „E-Mail an alle Einreichenden“ gleichzeitig per Klick angeschrieben und informiert werden.

Müssen Träger öffentlicher Belange zur Nutzung von DiPlanung verpflichtet werden?

Nein.

11. Organisatorische Fragen

Wer ist die Mandantenadministration bzw. fachliche Leitstelle für DiPlanung in Niedersachsen?

Im Rahmen der Pilotierung der Bauleitplanung wird die fachliche Leitstelle und Landesadministration temporär durch das MW Niedersachsen über externe Ressourcen gestellt. Ein Konzept für die langfristige Verortung dieser Stellen wird in diesem Rahmen erarbeitet und mit den für anderen Verfahren zuständigen Behörden abgestimmt.

Wie können Kreisverwaltungen ihre kreisangehörigen Gemeinden bei der Nutzung von DiPlanung unterstützen?

Kreisverwaltungen können ihre Gemeinden insbesondere bei technischen Fragen rund um GIS und XPlanung unterstützen. Inwiefern weitere, DiPlanung-spezifische Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von der Ausgestaltung verschiedener Aufgaben wie Fachlicher Leitstelle ab. Diese befinden sich derzeit in der Erarbeitung und kann daher noch nicht abschließend beantwortet werden.

Wie sieht der Prozess für die nächsten Schritte der Planfeststellungsbehörden aus?

DiPlanung wird für Antrags‑ und Genehmigungsverfahren im H2‑Kontext ausgebaut; eine erste Lösung für Planfeststellungsverfahren wird in Niedersachsen mit dem LBEG seit dem 17.11.2025 pilotiert. Darüber hinaus kann seit Ende November 2025 auch Planfeststellung für das H2-Verfahren durch weitere Behörden in Niedersachsen pilotiert werden. Eine Beteiligung in der Entwicklung weiterer Planfeststellungsverfahren ist ebenfalls möglich.

12. Datenschutz, Speicherung und Kosten

Wo werden die Daten gespeichert und wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Die Daten werden im Rechenzentrum des Dienstleisters (IONOS Cloud) gespeichert. Eine BSI‑Zertifizierung der DiPlanung‑Infrastruktur wird angestrebt (Schutzbedarf hoch).

Wie erfolgen die revisionssichere Ablage und der Export von Daten?

Alle Unterlagen aus der Dokumentenbibliothek können zum Import in eine E‑Akte exportiert werden.

Wie wird der Datenschutz bei privaten Einwendungen gewährleistet?

Private Einwendungen können in der öffentlichen Darstellung anonymisiert werden.

Werden Kosten für die Nutzung von DiPlanung auf die Kommunen zukommen?

Derzeit steht weder fest, ob und, wenn ja, in welchem Umfang Städte und Gemeinden in der Bauleitplanung an der Finanzierung beteiligt werden sollen, da wir uns derzeit auf den erfolgreichen Rollout konzentrieren. Ob und wann hierzu eine Entscheidung getroffen wird, ist daher ebenfalls noch nicht geklärt. Für das Jahr 2026 stehen im Landeshaushalt ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass eine Beteiligung der Städte und Gemeinden in 2026 nicht zu erwarten ist.

Wann erhalten die Kommunen Informationen zum Datenschutz (DSGVO/DSFA) und den Verträgen zur Nachnutzung?

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen prüft derzeit die Ausgestaltung einer Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit (Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Nachnutzung der Plattform DiPlanung mit Kommunen. Die Vereinbarung wird Ihnen vor Anbindung an die Produktivumgebung zur Zeichnung übersandt.