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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die nachfolgende Version des Fragen- und Antwortkatalogs stellt die häufigsten Fragen thematisch geordnet bereit. Die FAQs werden fortlaufend ergänzt.

1. Einführung, Beschaffung & Organisation

Welche Komponenten der DiPlanung stehen in Niedersachsen zur Verfügung?

Die Hauptkomponenten sind das DiPlanCockpit PRO für die interne Verfahrensführung und DiPlanBeteiligung für die formelle Beteiligung.

Ebenfalls steht das DiPlanPortal zur Information der Öffentlichkeit über Pläne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Komponenten sind auf der Website von DiPlanung zu finden: DiPlanung-Komponenten

Ab wann wird DiPlanung den niedersächsischen Kommunen zur Verfügung stehen?

Eine Pilotierung des Systems in der Testumgebung erfolgt in den ersten interessierten Kommunen seit Jahresbeginn 2026. Ab 15. Juni 2026 stehen sowohl Test- als auch Produktivsystem allen Kommunen in Niedersachsen zur Verfügung.

Wie können Kommunen ihr Interesse zur Nutzung der DiPlanung kommunizieren?

Ihren Anbindungswunsch können Kommunen per Kontaktformular auf dieser Website unter dem Reiter Anbindungswunsch mitteilen kommunizieren.

Wie wird die DiPlanung durch die Kommune beschafft?

Mit dem Beitritt zum VDiPB stellt das Land Niedersachsen die DiPlanung für die niedersächsischen Kommunen zur Nachnutzung bereit.

Die DiPlanung ist eine EfA-Lösung im Rahmen des OZG und wird von den Kommunen ausnahmsweise nicht über den Marktplatz für EfA-Leistungen, sondern direkt bei der Fachlichen Leitstelle der DiPlanung Niedersachsen bezogen.

Der Anbindungswunsch kann per Kontaktformular über diese Website mitgeteilt werden: Anbindungswunsch mitteilen .

Für die Nachnutzung wird eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der nachnutzenden Kommune sowie eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortung gemäß Art. 26 DSGVO geschlossen.

Kann die DiPlanBeteiligung für Beteiligungsverfahren auch ohne Anbindung an das DiPlanCockpit genutzt werden?

Nein, eine isolierte Anbindung an DiPlanBeteiligung ohne das DiPlanCockpit ist nicht vorgesehen.

Das DiPlanCockpit bildet die datentechnische Grundlage für den gesamten Prozess.

Damit ein Plan im Anschluss an das Verfahren im DiPlanPortal veröffentlicht werden kann, muss das DiPlanCockpit zumindest soweit Verwendung finden, dass der Plan dort eingestellt wird.

Kann eine Kommune während eines laufenden Planverfahrens auf DiPlanung umsteigen?

Prinzipiell ist dies möglich. Laufende Planverfahren können in DiPlanung migriert und dort weitergeführt werden.

Wer ist die Mandantenadministration beziehungsweise fachliche Leitstelle für DiPlanung in Niedersachsen?

Im Rahmen der Pilotierung der Bauleitplanung werden die fachliche Leitstelle und die Landesadministration temporär durch das MW Niedersachsen über externe Ressourcen gestellt. Ein Konzept für die langfristige Verortung dieser Stellen wird in diesem Rahmen erarbeitet und mit den für andere Verfahren zuständigen Behörden abgestimmt.

Wie können Kreisverwaltungen ihre kreisangehörigen Gemeinden bei der Nutzung von DiPlanung unterstützen?

Kreisverwaltungen können ihre Gemeinden insbesondere bei technischen Fragen rund um GIS und XPlanung unterstützen. Inwiefern weitere DiPlanung-spezifische Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von der Ausgestaltung verschiedener Aufgaben wie der fachlichen Leitstelle ab. Diese befinden sich derzeit in der Erarbeitung und können daher noch nicht abschließend beantwortet werden.

Wie sieht der Prozess für die nächsten Schritte der Planfeststellungsbehörden aus?

DiPlanung wird für Antrags- und Genehmigungsverfahren im H2-Kontext ausgebaut. Eine erste Lösung für Planfeststellungsverfahren wird in Niedersachsen mit dem LBEG seit dem 17.11.2025 pilotiert.

Darüber hinaus kann seit Ende November 2025 auch Planfeststellung für das H2-Verfahren durch weitere Behörden in Niedersachsen pilotiert werden. Eine Beteiligung an der Entwicklung weiterer Planfeststellungsverfahren ist ebenfalls möglich.

2. Benutzerkonten, Rechte & Zertifikate

Muss jeder Beteiligte registriert sein und braucht ein ELSTER-Zertifikat?

Alle juristischen Personen, insbesondere Sachbearbeitung, Träger öffentlicher Belange und Planungsbüros, benötigen ein ELSTER-Zertifikat.

Können bereits vorhandene ELSTER-Zertifikate genutzt werden?

Ja, sofern es sich um ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat handelt.

Wie werden die ELSTER-Zertifikate beantragt?

Zertifikate werden über Mein Unternehmenskonto via ELSTER beantragt. Dort finden sich auch Empfehlungen für eine Nutzendenstruktur in Behörden.

Sind die ELSTER-Zugänge kommunenbezogen oder sachbearbeiterbezogen?

Über die Plattform „Mein Unternehmenskonto“ wird ein ELSTER-Zertifikat beantragt, das personenbezogen beziehungsweise sachbearbeiterbezogen ausgestellt wird. Es handelt sich dabei um ein Organisationszertifikat für den einzelnen Sachbearbeitenden.

Können externen Planungsbüros Lese- und Schreibrechte eingeräumt werden?

Ja. Externe Planungsbüros können im Auftrag einer Kommune Zugriff auf das DiPlanCockpit und DiPlanBeteiligung erhalten. Sie können dadurch Verfahren für die Kommunen vollständig durchführen.

Im DiPlanCockpit können Planungsbüros durch die Sachbearbeitenden zu einzelnen Verfahren hinzugefügt werden. Dabei können die Berechtigungen bestimmt werden. Eine Videoanleitung für die Freigabe von Verfahren für externe Planungsbüros finden Sie im Bereich Schulungsvideos.

Reicht ein ELSTER-Zertifikat für Planungsbüros aus?

Ein Zertifikat genügt für die Arbeit mit verschiedenen Kommunen; es muss nicht pro betreuter Kommune ein eigenes Zertifikat beantragt werden. Es ist jedoch auch hier empfehlenswert, ein Zertifikat pro Mitarbeitenden im Planungsbüro zu beantragen, um eine sachbearbeiterbezogene Nutzung zu ermöglichen.

Muss bei einer Samtgemeinde mit mehreren Mitgliedsgemeinden für jede Gemeinde ein eigenes Konto angelegt werden?

Ja, jede nutzende Person benötigt grundsätzlich ein eigenes Konto beziehungsweise einen eigenen ELSTER-Zugang. Mit diesem kann jedoch in mehreren Zuständigkeiten agiert werden. So kann beispielsweise dieselbe Person in einer Samtgemeinde oder in einer der Mitgliedsgemeinden mit ein und demselben Zertifikat agieren.

Wie werden Stellungnahmen innerhalb eines TöB intern über die ELSTER-Zertifikate koordiniert, zum Beispiel bei Weitergabe an Fachabteilungen?

Innerhalb einer Organisation können die Mitarbeitenden beziehungsweise Abteilungen grundsätzlich alle einen Zugang haben und aus ihrer individuellen Expertise Stellungnahme-Entwürfe verfassen.

Hierfür gibt es zwei Optionen: Wenn der TöB sein übergeordnetes ELSTER-Organisationszertifikat nutzt, können die Stellungnahme-Entwürfe an einer zentralen Stelle freigegeben, koordiniert, gesichtet, geprüft und anschließend nach Klärung beim Verfahrensträger eingereicht werden.

Alternativ kann der TöB über das Finanzamt Neubrandenburg für die verschiedenen Fachabteilungen Ordnungskriterien beantragen. Diese fungieren als fiktive Steuernummern und ermöglichen den Fachabteilungen, eigene ELSTER-Organisationszertifikate zu beantragen und damit direkt zur Stellungnahme durch Kommunen beteiligt zu werden.

Weitere Informationen zu den Ordnungskriterien finden Sie hier oder auf dieser Website unter „Startinformationen“, Punkt 5: „Nutzung DiPlanung“ zum Download.

Werden die Finanzämter hinsichtlich der Vergabe und Bearbeitung von mitarbeiter- und TöB-bezogenen ELSTER-Zertifikaten eingebunden?

Die Finanzämter sind hier nicht involviert. Der Ausstellungsprozess der mUK-Zertifikate läuft durch Mein Unternehmenskonto automatisiert. Weitere Informationen finden Sie auf der mUK-Website .

Wie werden Zugriffsrechte für kommunale Wärmeplanung geregelt?

DiPlanung, aktuell DiPlanBeteiligung, wird in Hamburg für die kommunale Wärmeplanung pilotiert. Eine Übertragung auf Niedersachsen ist denkbar; Zugriffsrechte müssen jedoch noch definiert werden.

Können Vertreterzugriffe für Verfahren eingerichtet werden?

Ja, das ist möglich. Hierfür können Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls in der Rolle Fachplanung-Sachbearbeitung agieren, die entsprechenden Verfahren abonnieren.

Sollten die Kolleginnen und Kollegen, die für die Vertretung zu berechtigen sind, bislang noch nicht als Fachplanung-Sachbearbeitung berechtigt sein, kann diese Berechtigung durch den Rollen-Administrator Ihrer Kommune jederzeit erfolgen.

Ist die DiPlanung dazu geeignet, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen (z. B. gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 NPersVG)?

In DiPlanung werden Änderungen nur eingeschränkt protokolliert. Eine kleinteilige Protokollierung einzelner Arbeitsschritte wird dabei nicht erfasst. Auch Benutzerkennungen werden nicht protokolliert. Eine Leistungs- oder Verhaltensüberwachung von Beschäftigten ist insofern mit DiPlanung nicht möglich. Unter anderem in Hamburg und Berlin haben die Personalräte der Nutzung der DiPlanung bereits zugestimmt.

3. Planformate (XPlanung) & Datenmigration

Welches Format muss ein Planwerk haben, um in DiPlanung angezeigt zu werden?

Planwerke müssen im Standard XPlanGML vorliegen. Das korrekte Format kann über den XPLANValidator der XLeitstelle überprüft werden.

Wo können textliche Festsetzungen eingesehen werden?

Textliche Festsetzungen sollten Teil der XPlanGML-Datei sein und können über den Kartenclient über eine „GetFeatureInfo“ (GFI) eines WMS-Dienstes abgefragt werden.

Welche Versionen müssen die XPlanung-Daten aufweisen, um in DiPlanung geladen zu werden?

Es ist die Version 6 notwendig. Sollten in der Kommune Planwerke nicht in Version 6 der XPlanung vorliegen, ist eine Unterstützung bei der Transformation durch die XLeitstelle möglich.

Ist es zwingend erforderlich, das XPlanung-Format anzuwenden und wie gehe ich vor, wenn meine Kommune es noch nicht nutzt?

Das XPLanungs-Format muss angewendet werden, um Bebauungspläne in das DiPlanCockpit zu laden. Es gibt seit Jahresende 2025 eine Open-Source-Erfassungskomponente als QGIS-Erweiterung, mit der Gebietskörperschaften XPlanGML-Dateien erzeugen können.

Eine Kommune kann aber auch ohne vorliegende Bebauungspläne im XStandard mit DiPlanung arbeiten. Im Cockpit kann initial ein Umring gezeichnet werden, der direkt in eine XPlanGML transformiert wird. Durch den Punktfang ist es möglich, diesen flurstücksscharf anzulegen und jederzeit anzupassen.

Auf dieser Grundlage können auch alle weiteren Arbeitsschritte sowie eine TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen werden. Über das DiPlanCockpit kann die generierte XPlanGML-Datei als OGC-konforme Webdienste (WMS/WFS) veröffentlicht werden.

Wie können ältere Pläne, zum Beispiel Planzeichnung als PDF and Geltungsbereich als Shape, eingebunden werden?

Für den Freistaat Bayern hat die XLeitstelle Tools zur Transformation von Shape-Dateien eines Geltungsbereichs in das Datenmodell „XPlanverfahren“ entwickelt.

Weitere Informationen zum Standard XPlanverfahren finden Sie hier: XRepository – XPlanverfahren

Für die Abbildung der Geltungsbereiche von Planwerken als Shape-Dateien hat der Freistaat Bayern zentrale Vorgaben entwickelt, auf deren Grundlage in den letzten Jahren zahlreiche Planwerke in Bayern im Shape-Format erfasst wurden. Über die entwickelte Anwendung können diese Shape-Dateien in das Datenmodell „XPlanverfahren“ transformiert und über einen Massenimport in das DiPlanCockpit importiert werden.

Unterstützt DiPlanung die INSPIRE-konforme Erfassung und Publikation von Metadaten?

Die in DiPlanCockpit integrierte xPlanBox stellt INSPIRE-konforme Darstellungs- und Downloaddienste im INSPIRE-PLU-Datenmodell bereit.

Eine automatische Transformation von XPlanGML-Daten in das INSPIRE-PLU-Zielmodell ist bislang jedoch nicht im DiPlanCockpit implementiert. Die Bereitstellung einer entsprechenden Funktionalität ist jedoch im Jahr 2026 vorgesehen.

Dies gilt auch für die Beschreibung von INSPIRE-konformen PLU-Datensätzen mit Metadaten.

Entfällt durch die Nutzung des Portals die separate Metadatenmeldung an das LGLN beziehungsweise die GDI?

Technisch ist das mit DiPlanung möglich. Ob und in welcher Form die Metadatenmeldung an die GDI in Niedersachsen für Kommunen mit DiPlanung automatisiert werden kann, ist aktuell landesintern in technischer Klärung. Es wird davon ausgegangen, dass dies voraussichtlich bis Ende des Jahres möglich sein wird.

4. Technische Schnittstellen & IT-Anbindung

Welche Schnittstellen zu anderen Fachanwendungen (z.B. ProPlan, Tetraeder) gibt es und wie können Daten migriert werden?

Eine Anbindung sowie die Datenmigration über die Standards XPlanverfahren und XBeteiligung ist grundsätzlich möglich. Weitere Informationen zu den Standards finden Sie im XRepository.

Aus dem Cockpit könnte über das Versenden einer XBeteiligungs-Nachricht an „Tetraeder“ ein Beteiligungsverfahren auf der „Tetraeder“-Plattform initialisiert werden. Stellungnahmen, die über „Tetraeder“ abgegeben werden, können über XBeteiligung an das DiPlanCockpit weitergeleitet werden.

Die Anwendung „ProPlan“ könnte über den Standard „XPlanverfahren“ angebunden werden. Die Anbindung der entsprechenden Systeme kann über Nachrichtentransportprotokolle wie XTA/OSCI und FitConnect realisiert werden.

Lässt sich DiPlanung an die NOLIS-Bauleitplanung anbinden?

Externe Systeme wie NOLIS können grundsätzlich über standardisierte raumbezogene Dienste wie WMS/WFS und OAF sowie über XBeteiligung angeschlossen werden.

Ist eine Einbindung von DiPlanung in die Webseite der Kommune möglich?

Es kann auf der kommunalen Webseite die öffentliche Webadresse des Verfahrens im DiPlanPortal als Link hinterlegt werden.

Automatisierte Webexporte zur Darstellung von Beteiligungsinformationen, zum Beispiel per iFrame, sind bislang nicht möglich. Die Anforderung ist jedoch bekannt und zur Umsetzung geplant.

Wie kann DiPlanung an den EfA-Dienst „Digitale Baugenehmigung“ angebunden werden?

DiPlanung kann grundsätzlich an den EfA-Dienst über eine XBau-Schnittstelle angebunden werden. Über das Cockpit können Stellungnahmen zu Bauanträgen seitens der Fachdomäne Stadtplanung an das Baugenehmigungsfachverfahren digital über XBau-Nachrichten versandt werden.

In der Ausbaustufe von DiPlanung für den Anwendungsfall von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Kontext des H2-Hochlaufs kann aus einer „DiPlanVorhaben“-Cockpit-Instanz ein Vorgangsraum in dem EfA-Dienst der „Digitalen Baugenehmigung“ angelegt werden. Über die Anwendung „DiPlanVorhaben“ können Bauantragsverfahren, die im Kontext von Planfeststellungsanträgen gestellt werden, im EfA-Dienst initiiert werden.

Welche Schnittstellen zu Dokumentenmanagementsystemen, zum Beispiel d.3, nscale, CC ECM oder Kolibri, existieren?

Bisher gibt es keine direkte Anbindung an Dokumentenmanagementsysteme. Eine Anbindung über eine XDomea-Schnittstelle ist zukünftig denkbar.

Gibt es eine API, um Aufgaben an Projektmanagement-Tools zu übertragen?

Eine API für diesen Anwendungsfall ist bisher nicht vorhanden.

Wird eine Schnittstelle zum BIL-Portal zur Leitungsauskunft angeboten?

DiPlanung steht mit der Firma „infrest“ im Austausch, um Leitungsauskünfte bereitzustellen. Eine Anbindung an das Auskunftssystem BIL besteht derzeit nicht.

Wie werden die Daten aus der Cloud in die hausinterne E-Akte überführt?

Die Daten können aus der DiPlanung-Dokumentenbibliothek exportiert werden. So können alle Unterlagen manuell in die kommunale E-Akte importiert werden.

5. Interne Verfahrensführung (DiPlanCockpit)

Wie unterstützt das DiPlanCockpit den Prozess der Bauleitplanung?

Das DiPlanCockpit PRO bietet eine digitalisierte Verfahrensführung von der Einleitung bis zum Beschluss und der Veröffentlichung.

Gibt es eine Synopsen-Funktion in DiPlanBeteiligung?

DiPlanBeteiligung stellt eine Auswertemöglichkeit für Stellungnahmen in Form einer Synopse bereit.

Ist eine KI-Unterstützung zur automatischen Auswertung von Stellungnahmen geplant?

Die Implementierung einer KI-unterstützten Synopse ist für kommende Ausbaustufen des Systems vorgesehen.

Gibt es Auswertungsmöglichkeiten oder Analysen für Planverfahren im Cockpit, zum Beispiel Anzahl der Verfahren, Flächen oder Verfahrensdauer?

Solche Auswertungen sind derzeit noch nicht möglich. Aktuell wird dafür das Tool DiPlan Reporting entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Business-Intelligence-Tool auf Basis von Apache Superset, das noch in diesem Jahr ausgerollt werden soll.

Mit der Einführung von DiPlan Reporting kann die Mandanten-Administration auf Landesebene eigene Auswertungen definieren. Sachbearbeitungen in den Kommunen können diese Auswertungen anschließend ausführen.

Lassen sich Gremien, zum Beispiel Rat oder Verwaltungsausschuss, über DiPlanung einbinden?

Nein. Eine Schnittstelle vom DiPlanCockpit zu Ratsinformationssystemen ist aber vorgesehen.

Kann ich die digitale Verfahrensakte für die genehmigende Behörde zusammenstellen und exportieren?

Ja. Es können Ordner angelegt, Dokumente zugewiesen und exportiert werden.

Gibt es eine Möglichkeit, die Hintergrundkarte im Kartenclient zu ändern?

Prinzipiell ja, jedoch nur auf Ebene eines nachnutzenden Landes. Die Konfiguration beziehungsweise Nutzung individueller Hintergrundkarten durch einzelne Kommunen stellt noch eine Herausforderung dar, die über eine neu zu definierende Rolle im Cockpit im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt werden soll.

Können Verfahrensschritte umbenannt und Standarddokumente angepasst werden?

Bislang können nur auf Landesebene Verfahrensschritte umbenannt und Mustervorlagen angepasst werden und nicht individuell durch jede Kommune. Einzelne Aufgaben im Verfahrensablauf können durch jede Kommune individualisiert hinzugefügt werden. Für 2027 ist die technische Umsetzung einer neuen Rolle vorgesehen, die diese Anpassungen auch auf kommunaler Ebene individuell ermöglicht.

Können Aufgaben und Termine innerhalb des Cockpits verwaltet und angepasst werden?

Für jeden Verfahrensteilschritt gibt es vordefinierte Aufgaben. Außerdem können durch die Kommunen auch manuell Einzelaufgaben ergänzt werden, wenn das Verfahren von der Standardkonfiguration abweicht.

Im Zeitverlauf werden pro Verfahrensphase definierte Termine der Verfahrensteilschritte abgebildet und entsprechend mit einem Status markiert, der unter anderem im Aufgabenbereich gesetzt werden kann.

Die Zeitplanung kann manuell durch Kommunen angepasst werden, wenn die Standardkonfiguration des Verfahrens im speziellen Fall nicht zutrifft. Die Gesamtzeitplanung wird automatisiert angepasst, wenn einzelne Termine verschoben werden.

Für wen ist der Zeitplan beziehungsweise die Zeitschiene sichtbar und kann die Sichtbarkeit eingeschränkt werden?

Der Zeitplan ist immer für die gesamte Nutzendengruppe sichtbar, die auch Zugang zum Verfahren hat, beispielsweise Kolleginnen und Kollegen oder externe Planungsbüros, für die das Verfahren freigegeben wurde. Eine Einschränkung darüber hinaus ist nicht möglich.

Kann der Zeitplan für ein Verfahren mit Zeitsträngen von Parallelverfahren verknüpft werden?

Termine in einem Zeitstrahl können für jedes Verfahren individuell angepasst werden. Ein verknüpftes Parallelverfahren wird im Cockpit in einem getrennten Zeitstrang dargestellt. Der Standard-Zeitplan wird zentral durch die Verfahrenskonfiguration über die fachliche Leitstelle Niedersachsen konfiguriert.

Ist es korrekt, dass in DiPlanung zwei gleichzeitig stattfindende Bebauungsplanverfahren unter „Parallelverfahren“ geführt werden können?

Im Parallelverfahren werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan parallel aufgestellt. Deshalb werden im DiPlanCockpit zwei gleichzeitig stattfindende Bebauungspläne im Sinne des Baugesetzbuches nicht als „Parallelverfahren“ bezeichnet.

DiPlanung bietet die Möglichkeit, ein Parallelverfahren anzulegen, also den Bebauungsplan parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

Gibt es in DiPlanung Funktionen für Textbausteine, Mustervorlagen und automatisch befüllte Dokumente?

In DiPlanBeteiligung können je Kommune eigene Blaupausen und Textbausteine angelegt werden.

Im DiPlanCockpit PRO können aktuell nur zentral auf Landesebene Mustervorlagen mit Textbausteinen generiert werden, die zum Beispiel in Word oder OpenOffice bearbeitet werden können. In diesen werden die zuvor im Verfahrensverlauf eingegebenen Daten automatisch vorausgefüllt.

Über eine Erweiterung der aktuellen Rollenberechtigungen wird dies voraussichtlich auch 2027 auf kommunaler Ebene möglich sein.

Gibt es Vorgaben für Dateiformate, die über DiPlanung gemeinsam bearbeitet werden können?

Aktuell werden die Mustervorlagen im Word- und OpenOffice-Format angeboten. Gleiche Formate können auch hochgeladen und im Anschluss gemeinsam bearbeitet werden.

Können Ämterbeteiligungen aus bestehenden Systemen in DiPlanung übernommen werden?

Der spezielle Anwendungsfall der Beteiligung der Fachdomäne „Stadtplanung“ im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren kann über XBau 0300ff. realisiert werden. Das Cockpit stellt eine entsprechende XBau-Schnittstelle bereit.

Sonstige Stellungnahmen können über den Standard „XBeteiligung“ in das DiPlanCockpit einem Planverfahren zugeordnet werden.

Werden Dateiformate für Begleitdokumente beschränkt?

Im Cockpit werden Vertragsdaten immer als PDF-Dokument hochgeladen. Andere Dokumente können in den Formaten PDF, .docx und .odt hochgeladen werden. Bei der Verwendung von Mustervorlagen werden .docx oder .odt angeboten.

Ist eine Bearbeitung von Dokumenten im Originalprogramm, zum Beispiel Word oder CAD, über das Cockpit möglich?

Eine direkte Bearbeitung von CAD-Dateien im DiPlanCockpit ist nicht möglich. Unter Nutzung einer spezifischen XPlanung-konformen Erweiterung einer CAD- oder GIS-Applikation können XPlanGML-Dateien generiert werden. Seitens der XLeitstelle is seit Ende 2025 eine erste Version einer QGIS-Erweiterung zur Generierung von XPlanung-konformen Daten unter einer Open-Source-Lizenz bereitgestellt. Eine Bearbeitung von Word- oder OpenOffice-Dateien ist hingegen möglich. Die Umsetzung ist in NI aktuell technisch in Klärung.

Können Dateiversionen verwaltet werden?

Ja. Eine Videoanleitung hierzu finden Sie im Bereich Schulungsvideos .

6. Bürger- & TöB-Beteiligung

Wie werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt? Müssen sie sich über BundID oder Personalausweis identifizieren?

Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauleitplanung und Raumordnung auch mit einer E-Mail-Adresse beteiligen.

Eine BundID kann verwebdet werden, ist aber nicht zwingend notwendig.

Können weitere externe Gutachter, zum Beispiel Umwelt oder Immissionsschutz, in die Beteiligung einbezogen werden?

Ja, wenn sie ein ELSTER-Zertifikat haben und registriert sind.

Ist DiPlanung auch für informelle Beteiligungen nutzbar?

DiPlanBeteiligung kann auch für informelle Verfahren genutzt werden.

Kann die Beteiligungszeit bei gewährter Fristverlängerung für einen TöB individuell eingestellt werden?

Wenn die Frist verlängert wird, gilt das für alle eingeladenen TöB.

Können Plandokumente als Word-Dokumente gezielt nur für TöB bereitgestellt werden?

Generell gilt die Möglichkeit, Plandokumente als Word-Dokumente einzustellen, auch für die Öffentlichkeit.

Es können aber auch ganze Kategorien mit den zugehörigen Dokumenten auf TöB-Gruppen begrenzt werden.

Wie können Stellungnahmen in der Karte in der Abwägungstabelle behandelt werden?

Wenn in der Karte eine Einzeichnung gemacht wird, ist diese in der Stellungnahme enthalten und kann vom Verfahrensträger angesehen werden.

Im Export der Abwägungstabelle sind ein Kartenteil und die zugehörige Einzeichnung sichtbar.

Kann die Art der Stellungnahme, zum Beispiel Text oder Kartenbezug, konfiguriert werden?

Im Beitragsformular gibt es die Möglichkeit, Text einzufügen, eine Einzeichnung zu machen und Anhänge hinzuzufügen.

Konfigurieren lassen sich derzeit kleinere Teile des Beitragsformulars, etwa die Funktion, ob Bürgerinnen und Bürger um Rückmeldung bitten können.

Können Stellungnahmen, die außerhalb der Plattform, zum Beispiel per E-Mail, Post oder mündlich eingehen, nachträglich eingefügt werden?

Ja, sie können manuell in DiPlanung nachgetragen und den entsprechenden Verfahrensschritten zugeordnet werden.

Kann man getrennte Abwägungstabellen für TöB und Öffentlichkeit erstellen?

Die Abwägungstabelle in der Bauleitplanung lässt sich nach diversen Kriterien filtern, unter anderem nach Öffentlichkeit und Institutionen. Sie kann entsprechend gefiltert exportiert werden.

Für Raumordnung und Planfeststellung ist dies noch nicht umgesetzt, aber geplant.

Erhalten Nutzende automatische Benachrichtigungen durch DiPlanung?

Nein, zurzeit werden keine automatischen Benachrichtigungen versendet. Dies betrifft Änderungen am Verfahren, Hinweise zu Terminen oder zu erledigenden Aufgaben sowie sonstige Benachrichtigungsgründe.

Können Ergebnismitteilungen des Beteiligungsverfahrens automatisch an die TöB versandt werden?

Es können aus der DiPlanBeteiligung heraus per Klick Schlussmitteilungen versendet werden. Über die Funktion „E-Mail an alle Einreichenden“ können auch alle Einreichenden gleichzeitig per Klick angeschrieben und informiert werden.

Wie können Verteilerlisten für TöB verwaltet werden?

Filter können durch die Kommune vorkonfiguriert werden, sodass individuelle Verteilerlisten pro Verfahren erstellt werden können.

Müssen ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Gemeindebrandmeister, Nutzer von DiPlanung sein, um beteiligt zu werden?

Sofern sie zur allgemeinen Öffentlichkeit gehören, können sie bei Raumordnungsverfahren und Bauleitplanungsverfahren ohne Registrierung beteiligt werden.

Bei Planfeststellung müssen alle Beteiligten registriert sein und ein ELSTER-Zertifikat haben.

Müssen Träger öffentlicher Belange zur Nutzung von DiPlanung verpflichtet werden?

Nein.

Wie werden komplexe Stellungnahmen und Sachargumente in der Abwägung behandelt?

Bei Raumordnung und Planfeststellung wird eine Stellungnahme grundsätzlich in Einzelargumente zerlegt. Diese können gesondert erwidert und Mitarbeitenden jeweils zur Erstellung einer Erwiderung oder deren Prüfung zugewiesen werden.

Bei der Bauleitplanung können derzeit entweder innerhalb einer Stellungnahme die einzelnen Argumente direkt erwidert werden, um diese im Export gegenüberliegend darzustellen, oder es kann alternativ eine Stellungnahme kopiert werden.

In der Ursprungsstellungnahme und deren Kopien bleiben dann jeweils einzelne Argumente erhalten, die gesondert abgewogen werden können.

7. Datenschutz, Hosting & Kosten

Wie werden private Einwendungen bei der Veröffentlichung anonymisiert?

DiPlanung besitzt eine Funktion zur Schwärzung personenbezogener Daten, damit private Einwendungen anonym veröffentlicht werden können.

Wie erfolgen die revisionssichere Ablage und der Export von Daten?

Alle Unterlagen aus der Dokumentenbibliothek können zum Import in eine E-Akte exportiert werden.

Wie kann im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegenüber einem Gericht nachgewiesen werden, dass die Beteiligungen über DiPlanung durchgeführt wurden?

Es ist möglich, ein Beteiligungsverfahren aus DiPlanBeteiligung herunterzuladen. Der Export enthält u.a. ein Verfahrensprotokoll, Planungsdokumente und Stellungnahmen. Darüber hinaus lassen sich in DiPlanCockpit alle verfahrensbezogenen Dokumente sowie ein Stammdatenblatt mit Informationen zum Verfahren herunterladen. Für die anschließende Veraktung der Unterlagen sind die Kommunen zuständig. Etwaige Ausfallzeiten des Systems werden zentral protokolliert.

Wo werden die Daten gespeichert und wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Die Daten werden im Rechenzentrum des Dienstleisters IONOS Cloud gespeichert. Eine BSI-Zertifizierung der DiPlanung-Infrastruktur wird angestrebt. Der Schutzbedarf ist hoch.

Wie erfolgt die Regelung des Datenschutzes, insbesondere DSGVO, DSFA und Verträge zur Nachnutzung?

Zur datenschutzrechtlichen Einhegung der mit der Einführung der Plattform DiPlanung verbundenen komplexen, arbeitsteiligen Datenverarbeitungen wird die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei der Nutzung durch eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO geregelt.

Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung darüber hinaus ist nicht notwendig.

Um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, kann die Zustimmung zur Vereinbarung direkt über das Kontaktformular Anbindungswunsch mitteilen auf der Website abgegeben werden.

Werden Kosten für die Nutzung von DiPlanung auf die Kommunen zukommen?

Derzeit steht weder fest, ob und, wenn ja, in welchem Umfang Städte und Gemeinden in der Bauleitplanung an der Finanzierung beteiligt werden sollen, da derzeit der erfolgreiche Rollout im Vordergrund steht.

Ob und wann hierzu eine Entscheidung getroffen wird, ist daher ebenfalls noch nicht geklärt.

Für das Jahr 2026 stehen im Landeshaushalt ausreichend Mittel zur Verfügung, sodass eine Beteiligung der Städte und Gemeinden nicht zu erwarten ist. Bis einschließlich 2029 sind im Landeshaushalt Finanzmittel eingeplant. Die fortlaufende Finanzierung wird im Moment geklärt.